Was im Grundstückskaufvertrag geregelt wird:
Im Grundstückskaufvertrag wird das Kaufobjekt konkret bezeichnet. Ferner wird die Höhe des Kaufpreises, die Fälligkeit der Zahlung, der Übergang des Besitzes sowie der Übergang der Rechte und Pflichten geregelt.
Wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist die Auflassung, die dingliche Einigung über den Eigentumsübergang. Der Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums wird durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert.
Im Kaufvertrag wird auch geregelt, ob eine Kaufvertragspartei vertreten wird, etwa durch einen vollmachtlosen Vertreter. In diesem Fall ist der beurkundete Kaufvertrag noch nicht vollends wirksam, sondern bedarf der Nachgenehmigung durch die vertretene Kaufvertragspartei.
Der Grundstückskaufvertrag wird nach Beurkundung durch den Notar vollzogen. Der Notar stellt entsprechende der vertraglichen Reglungen die erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt, holt die für den Vollzug benötigten Genehmigungen von Behörden und Ämtern ein und informiert die Kaufvertragsparteien.
Schließlich werden auch die vertragsspezifischen Besonderheiten im Kaufvertrag geregelt, etwa wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder eine Küche mitverkauft werden sollen.
Schritt für Schritt
zum notariellen Beurkundungstermin
- Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
(telefonisch / per E-Mail oder über das Kontaktformular der Homepage). - Teilen Sie uns die vertragsrelevanten Daten mit
(Käufer, Verkäufer, Objekt und Grundbuchdaten, Kaufpreis, Zeitplan …); hierzu können Sie auch das untenstehende Formular nutzen. - Vertragsentwurf
Sie erhalten einen notariellen Entwurf des Vertrages zur Prüfung. - Abschlussabstimmung und Beurkundung
Rückfragen werden geklärt, Ergänzungen vorgenommen und ein Termin zur Beurkundung wird vereinbart.
Welche Unterlagen
habe ich zum Beurkundungstermin mitzuführen?
Führen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) zur Beurkundung mit.
Sollten Sie als Vertreter auftreten und über eine auf Sie lautende Generalvollmacht verfügen, führen Sie bitte die auf Sie lautende Ausfertigung der Generalvollmacht mit.
Häufige Fragen
Wann ist ein Grundstückskaufvertrag rechtsgültig?
Ein Kaufvertrag über ein Hausgrundstück, ein unbebautes Grundstück, über Wohnungen und Miteigentumsanteile bedarf zur Rechtswiksamkeit zwingend der notariellen Beurkundung.
Im Beurkundungstermin geben die Kauvertragsparteien ihre rechtlichen Erklärungen zur Niederschrift des Notars ab und werden vom Notar über die rechtliche Tragweite der Vereinbarung und den Sachverhalt aufgeklärt. Der Vertrag wird von den Parteien (ggf. ihren Vertretern) und dem Notar sodann unterschrieben. Im Falle der vollmachtlosen Vertretung ist der Vertrag mit Beurkundung noch nicht voll rechtswirksam, sondern bedarf der Nachgenehmigung der vertretenen Partei.
Welche Kosten fallen für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages an?
Die Notarkosten berechnen sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert.
Der Geschäftswert bestimmt sich in der Regel nach dem Kaufpreis bzw. Wert des Hausgrundstückes. Eine Rolle spielen ferner auf dem Grundstück liegende Lasten (Grundschulden, Hypotheken, dingliche Rechte), die im Rahmen des Verkaufs gelöscht werden sollen.
Links auf externe Seite schaffen Vertrauen und werden als „Belege“ gewertet: https://dejure.org/gesetze/GNotKG
Kann ein Kaufvertrag nachträglich geändert oder ergänzt werden?
Ja, ein Kaufvertrag kann geändert werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Änderungen, die nach erfolgter und bindend gewordener Auflassung (§ 873 II BGB) vorgenommen werden, formfrei möglich sind.
Dies stellt jedoch eine Ausnahme zu dem Grundsatz dar, dass gemäß § 311b I 1 BGB alle Vereinbarungen, die zu einem schuldrechtlichen Übereignungsgeschäft gehören, der notariellen Beurkundung bedürfen was auch für nachträgliche Änderungen eines bereits beurkundeten Grundstückskaufvertrages gelte.
Siehe oben: Link out: https://dejure.org/gesetze/BGB/873.html
Sollten Sie Fragen im Vorfeld eines Grundstückskaufvertrages haben, einen Entwurf benötigen oder einen Grundstückskaufvertrag ändern wollen, vereinbaren Sie gerne einen Termin oder rufen Sie gerne mich an.