Grundschuldlöschung und -bestellung – Mitwirkung des Notars
Bei der Grundschuldbestellung ist die Mitwirkung des Notars regelmäßig erforderlich, insbesondere dann, wenn in der Grundschuldbestellungsurkunde eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Darlehensnehmers bzw. des Grundstückseigentümers vorgesehen ist. In diesem Fall bedarf die Grundschuldbestellung der notariellen Beurkundung.
Nach der Beurkundung beantrage ich die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt und begleite den weiteren Vollzug.
Ist ein grundschuldrechtlich gesichertes Darlehen abgezahlt, kann die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden. Hierzu bedarf es zweierlei: zum einen der Löschungsbewilligung der Bank und zum anderen eines notariell beglaubigten Löschungsantrages des Eigentümers. Handelt es sich bei der eingetragenen Grundschuld um eine Briefgrundschuld muss zusätzlich der Originalgrundschuldbrief vorliegen.
Die Notarkosten für die Grundschuldbestellung- und löschung berechnen sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert, also der Höhe der einzutragenden bzw. der zu löschenden Grundschuld.
Schritt für Schritt
Ablauf Grundschuldbestellung oder Grundschuldlöschung
Grundschuldbestellung
Nachdem der Darlehensvertrag mit der Bank geschlossen wurde, erhält der Darlehensnehmer von seiner Bank das Grundschuldbestellungsformular sowie ein an den beurkundenden Notar gerichtetes Anschreiben zugesandt. Beides, das Grundschuldbestellungsformular und das Anschreiben, leitet der Darlehensnehmer an den beurkundenden Notar weiter.
Der Notar bereitet die Grundschuldbestellungsurkunde vor; die anschließende Beurkundung der Grundschuld erfolgt in den Amtsräumen des Notars.
Nach der Beurkundung stellt der Notar einen Antrag beim Grundbuchamt auf Eintragung der Grundschuld und überwacht den Vollzug der Urkunde.
Grundschuldlöschung
Der Darlehensnehmer fordert nach Tilgung des Darlehens bei seiner Bank die Übersendung einer Löschungsbewilligung an. Im Falle einer Briefgrundschuld müssen auch die Originalgrundschuldbriefe angefordert werden.
Nachdem dem Darlehensnehmer die Löschungsbewilligung (ggf. nebst Grundschuldbrief) vorliegt, vereinbart er einen Termin beim Notar zur Löschung der Grundschuld.
Im Notartermin wird die Unterschrift unter dem Löschungsantrag geleistet und anschließend vom Notar beglaubigt.
In der Regel stellt der Notar den Antrag auf Löschung der Grundschuld anschließend beim Grundbuchamt und überwacht den Vollzug.
Häufige Fragen
Was ist eine Grundschuld und welchen Zweck hat sie?
Zur Finanzierung eines Hausbaus oder Haus- und Wohnungskaufs nehmen die Käufer oft ein Darlehen bei einer Bank auf. Die Banken wünschen zur Absicherung des Immobiliendarlehens häufig die Eintragung einer Grundschuld zu ihren Gunsten im Grundbuch.
Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht an einer Immobilie oder einem Grundstück, welche in Abteilung III des Grundbuches eingetragen wird und der Absicherung eines Immobiliendarlehens dient. Durch die Grundschuld erhält die Bank das Recht, die Immobilie bzw. das Grundstück zu verwerten, wenn das Darlehen trotz Fälligkeit nicht gezahlt wird.
Ist ein Darlehen, welches durch eine Grundschuld gesichert ist, abbezahlt, kann die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Hypothek und einer Grundschuld?
Die Hypothek ist ebenfalls ein Mittel zur Kreditsicherung, welches inzwischen nur noch selten genutzt wird.
Während die Hypothek kraft Gesetzes erlischt, wenn das gesicherte Darlehen abgezahlt ist, erlischt die Grundschuld nicht bei Tilgung des Darlehens. Sie ist unabhängig von einer bestimmten Forderung, bleibt auch nach vollständiger Darlehensrückzahlung weiterhin bestehen und kann grundsätzlich für künftige Kredite verwendet werden.
Wird eine Grundschuld automatisch im Grundbuch gelöscht, wenn das Darlehen getilgt ist?
Nein, eine Grundschuld ist unabhängig von einer bestimmten Forderung. Auch nach vollständiger Tilgung des gesicherten Darlehens bleibt sie im Grundbuch bestehen. Soll die Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden, muss man sich aktiv um die Löschung kümmern (s.o.).
Was ist der Nachteil einer Grundschuld?
Die Bestellung und Löschung einer Grundschuld kostet Geld in Form von Notar- und Grundbuchgebühren. Die Grundschuld bietet dem Kreditinstitut die Möglichkeit, das belastetet Grundstück (durch Zwangsversteigerung) zu verwerten, wenn das Darlehen nicht getilgt wird. Die Grundschuld bleibt im Grundbuch stehen, auch wenn das gesicherte Darlehen bereits getilgt ist.
Sollten Sie Fragen im Vorfeld einer Grundschuldlöschung oder Grundschuldbestellung haben, Unterstützung bei der Vorbereitung benötigen oder Unterlagen bzw. Entwürfe anpassen lassen wollen, vereinbaren Sie gerne einen Termin oder rufen Sie mich gerne an.