Wann wird ein Erbschein benötigt – und welche Rolle der Notar spielt
Ein Erbschein wird häufig benötigt, wenn Erben ihre Berechtigung gegenüber Banken, dem Grundbuchamt, Behörden, Versicherungen etc. nachweisen müssen und kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Soll ein Grundbuch berichtigt werden und es liegt lediglich ein eigenhändiges Testament des Erblassers vor oder es greift die gesetzliche Erbfolge, wird zwingend ein Erbschein benötigt.
Liegt ein notariell beurkundetes Testament des Erblassers oder ein Erbvertrag vor, ersetzen diese Urkunden nebst dem Testamentseröffnungsprotokoll in der Regel den Erbschein. Ein Erbschein muss dann nicht mehr beantragt werden.
Die Erteilung des Erbscheins wird gegenüber dem Nachlassgericht beantragt. Im Erbscheinsantrag werden die bekannten Tatsachen zum Tode des Erblassers, den Familien- und Verwandtschaftsverhältnissen, zum Vorliegen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen und der Erbenstellung angegeben und deren Richtigkeit an Eides statt versichert. Der Erbschein weist die Erben des Erblassers nebst den Erbquoten und etwaigen Beschränkungen aus.
Die Notarkosten für die Beantragung des Erbscheins berechnen sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert. Der Geschäftswert entspricht dem Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls (Aktiva abzüglich Schulden).
Schritt für Schritt
zum Erbscheinsantrag und Erbschein
Klären Sie möglichst, ob ein eigenhändiges Testament,
ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag des Erblassers existiert.
Existiert kein Testament oder lediglich ein eigenhändiges Testament, vereinbaren Sie einen Termin zur ersten Kontaktaufnahme mit meinem Büro oder übersenden Sie das nachfolgende Datenblatt zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages ausgefüllt nebst den im Datenblatt angeforderten Urkunden (Sterbeurkunde und Personenstandsurkunden) sowie ggf. nebst einem Testament und Eröffnungsprotokoll an mein Büro.
Ein erster notarieller Entwurf wird gefertigt und Ihnen zur Prüfung und Besprechung übersendet. Ferner teilen wir Ihnen mit, welche (weiteren) Personenstandsurkunden und Unterlagen benötigt und zur Beurkundung im Original mitgebracht werden müssen.
Anschließend findet ein Termin zur Beurkundung des Erbscheinsantrages inklusive Eidesstattlicher Versicherung statt. Ein gemeinschaftlicher Erbschein kann von einem Miterben allein beantragt werden, es müssen nicht alle Miterben zur Beurkundung erscheinen.
Nach der Beurkundung wird der Erbscheinsantrag vom Notar beim Nachlassgericht eingereicht. Bis zur Erteilung des Erbscheins vergehen in der Regel mehrere Wochen.
Häufige Fragen
Ist ein Erbschein zwingend notwendig?
Ein Erbschein muss dann zwingend beantragt werden, wenn ein Grundbuch berichtigt werden soll, eine in der Erbmasse vorhandene Immobilie von den Erben verkauft, belastet oder (einem) Miterben übertragen werden soll und kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt.
Was kostet ein Erbschein?
Die Notarkosten für die Beantragung des Erbscheins berechnen sich nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) und richten sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert. Der Geschäftswert entspricht dem Nachlasswert zum Zeitpunkt des Erbfalls (Aktiva abzüglich Schulden).
Kontaktieren Sie uns gerne, um eine erste Schätzung der anfallenden Notarkosten zu erhalten.
Wer bekommt automatisch einen Erbschein?
Niemand erhält automatisch einen Erbschein. Ein Erbschein muss immer beantragt werden.
Erbengemeinschaft: Wer beantragt und bekommt den Erbschein?
Liegt eine Erbengemeinschaft vor, ist jeder Miterbe (gesetzlich oder testamentarisch) berechtigt, einen Erbscheinsantrag beim Nachlassgericht zu stellen.
In der Regel wird ein sog. gemeinschaftlicher Erbschein beantragt und erteilt, welcher alle Erben nebst den betreffenden Erbquoten ausweist.
Grundsätzlich kann ein jeder Miterbe eine Ausfertigung des Erbscheins erhalten.
Ein einzelner Miterbe kann auch die Erteilung eines Teilerbscheins beantragen, welcher nur seine Erbenstellung und seine Erbquote ausweist.
Sollten Sie im Vorfeld der Beantragung eines Erbscheins Fragen haben, Hilfe bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen benötigen oder Unterstützung beim Antrag wünschen, vereinbaren Sie gerne einen Termin oder rufen Sie mich gerne an.